Behindertenzeichen

Der barrierefreie Zugang zum Gebäude mittels Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Rollatorfahrerinnen und Rollatorfahrer und Mütter mit Kinderwagen befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.
Rechts unten neben der Treppe zum Eingang befindet sich eine Klingel,mit der die Auskunft über Ihre Ankunft verständigt werden kann. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

Sind Sie zu einem Termin geladen, so ist es hilfreich, schon vorab schriftlich oder telefonisch unter der Rufnummer, die sich aus dem Ladungsschreiben ergibt, auf Ihre Behinderung hinzuweisen.

Der Nachtbriefkasten mit Fristenfunktion ist barrierefrei nutzbar.

 

Ein Orientierungsleitsystem vom öffentlichen Personennahverkehr bis zum Zugang zu unserem Gericht gibt es leider nicht.

Dokumente können hier zur Zeit noch nicht direkt in geeigneten Form z. B. in Blindenschrift oder auf CD oder Kassette hergestellt werden.
Sollten Sie als berechtigter Verfahrensbeteiligter unter einer Sehbehinderung leiden oder blind sein, teilen Sie uns dies bitte mit, damit Ihnen die Dokumente im gerichtlichen Verfahren nach der Zugänglichmachungsverordnung über die ZMV-Zentralstelle des Verwaltungsgerichts Düsseldorf  in einer für Sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden können. 

Inzwischen sind ein Behinderten- WC mit Waschtisch, sowie ein Wickeltisch eingerichtet worden.

Außerdem sind zwei Behindertenparkplätze vorhanden.

Derzeit noch nicht vorhanden:

Ein Orientierungssystem für Blinde durch Leitstreifen, Bodenleitsystem, farbliche Kennzeichnung von Gebäudeteilen,
taktile Übersichtstafeln, Türschilder,
Sitzungssäle mit Induktionsschleifen für Hörbehinderte,
eine mobile Höranlage,
Handläufe an den Treppen für kleinwüchsige Menschen,
Markierungen an den Treppenenden sowie kontrastreiche Treppen für Sehbehinderte,
Infos in Blindenschrift.