Öffnungszeiten
Das Amtsgericht ist montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr geöfffnet.
Der Besuch von öffentlichten Verhandlungen ist jederzeit, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, möglich.
Sprechzeiten
Das Amtsgericht Lüdinghausen hat Sprechzeiten eingerichtet:
- Montag - Freitag 08:00 - 12:00
- zusätzlich Dienstag 14:00 - 15:00
Die Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts Lüdinghausen nehmen an der flexiblen Arbeitszeit teil.
Deshalb ist des zweckmäßig, vorher telefonisch einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass für Nachlassangelegenheiten und Kirchenaustritte zwingend ein Termin erforderlich ist.
Mit Ihrem Aktenzeichen erreiche Sie die zuständigen Sachbearbeiter/in über die in der Telefonliste angegebenen Durchwahl.
Bereitschaftsdienst
An allen dienstfreien Tagen sowie an den Arbeitstagen zwischen 6:00 - 7:30 Uhr und 16:00 - 21:00 Uhr sind Eingaben und Anträge, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit nicht zur regulären Dienstzeit gestellt werden können, ausschließlich an das Amtsgericht Münster zu richten.
Eilige Eingänge, die beim Amtsgericht Lüdinghausen außerhalb der regulären Dienstzeit eingehen, werden an den Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Münster nicht weitergeleitet.
Nichtraucherschutz
Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts herrscht Rauchverbot.