Neuregelung des Bereitschafsdienstes des Amtsgerichts Lüdinghausen.

Der richterliche Bereitschaftsdienst ist zum 01.04.2020 neu organisiert worden.

Für die Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen für den Amtsgerichtsbezirk Lüdinghausen ist außerhalb der regulären Dienstzeiten nunmehr ausschließlich das Amtsgericht Münster zuständig.

An allen dienstfreien Tagen sowie an den Arbeitstagen zwischen 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr sind Eingaben und Anträge, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit nicht zur regulären Dienstzeit gestellt werden können, ausschließlich an das Amtsgericht Münster zu richten.

Mit der Konzentration des Bereitschaftsdienstes wird eine Spezialisierung angestrebt, um eine hohe Qualität der kurzfristig zu treffenden Entscheidungen dauerhaft gewährleisten zu können.



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