Sprechzeiten

Zweckmäßig ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Dieser kann sich vor Ihrem Besuch schon mit  Ihrem speziellen Anliegen befassen.

Mit ihrem Aktenzeichen erreichen Sie die zuständigen Sachbearbeiter über die in der Telefonliste angegebene Durchwahl.

Die Mitarbeiter des Amtsgerichts Lüdinghausen nehmen an der flexiblen Arbeitszeit teil. Falls Sie bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte ebenfalls vorher telefonisch einen Termin.

Wochentagvormittagsnachmittags
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  keine Sprechzeiten
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  keine Sprechzeiten
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  keine Sprechzeiten
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  keine Sprechzeiten

 Der Besuch von öffentlichen Verhandlungen ist jederzeit - auch außerhalb der Öffnungszeiten - möglich.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022